PKW Fahrerlaubnis mit 17 Jahren   "Begleitetes Fahren ab 17"

Voraussetzungen:


• Mindestalter ist 17 Jahre , Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren


• Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
o zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
o zu den Begleitpersonen
• Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind
• Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
o hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden
o Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
• Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung:
o Aushändigung der Prüfungsbescheinigung

o Beginn der Probezeit 2 Jahre
o Beginn des Begleiteten Fahrens
• Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
o Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer
o die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind mitzuführen
o es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands
o Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)
• Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins
• Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
o Vollendung des 30. Lebensjahres
o mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
o nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
o darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
• Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert

• Aufgaben der Begleiter:
o der Führerschein muss mitgeführt werden
o die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
o sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
o sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
o sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
o sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
o sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
o sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
o sie vermitteln Sicherheit

Fahrzeuge der Klasse M (Moped) dürfen mit Aushändigung der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson gefahren werden. Weiterhin gibt es noch einige Vorteile durch das begleitende fahren ab 17.

Alle informationen erhalten Sie vor Ort in der Fahrschule.